Marco Grolp

Maschinenhandel Grolp

E:  office@maschinenhandel-grolp.at

T:  +43 664 187 5 109

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebote
    Unsere Angebote sind unverbindlich. Die Gültigkeit ist dem jeweiligen Angebot ersichtlich.
  2. Auftragsannahme
    Alle Abschlüsse und Verkaufsvereinbarungen werden erst durch entsprechende schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Nebenabreden oder Zusagen unserer Vertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Erfüllungsort
    Für alle aus den Geschäftsabschlüssen mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Vertragsteile 9400 Wolfsberg als Erfüllungsort.
  4. Lieferzeit
    Die Lieferfristen beginnen keinesfalls vor völliger Klarstellung sämtlicher Auftragseinzelheiten, so insbesondere nicht vor Erbringung der erforderlichen Beschaffungsunterlagen. Die angegebenen Zeiten für Lieferung ab Lager oder Lieferwerk sind nur annähernd anzusehen.
  5. Rücktrittsrecht
    Unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse bei uns bzw. unseren Vorlieferanten oder sonstige von uns nicht absehbare Behinderungen, berechtigen uns, die Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Direkt erteilte, wie auch durch Reisende oder Vertreter vermittelte Aufträge können durch einfache Mitteilungen ohne Begründung abgelehnt werden. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen nicht erfolgter oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Bei Rücktritt vom Auftrag sind 10% Storno- und Manipulationsgebühr bzw. eventuell anfallende Wiedereinlagerungsgebühr an uns zu zahlen.
  6. Versand
    Postsendungen werden frei geliefert und die Auslagen für Porto sowie Verpackung usw. dem Empfänger in Rechnung gestellt. Der Versand der Waren mittels Bahn erfolgt, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, stets unfrei für Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn keine besondere Anweisung für den Versand vorliegt, so wird dieser nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verantwortlichkeit für die Wahl der Versendungsart oder des Versandweges vorgenommen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und für Rechnung des Käufers abgeschlossen. Für Beschädigungen, Verwechslungen, Diebstahl usw. während des Transportes leisten wir keine wie immer geartete Vergütung.
  7. Gefahrenübergang
    Mit der Aushändigung der Ware an die Bahn, Post oder den Frächter usw. geht die Gefahr auf den Käufer über.
  8. Mängelrüge
    Beanstandungen des Gewichtes, der Stückzahl oder der Güte der Ware sind sofort nach deren Feststellung, spätestens aber acht Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich geltend zu machen. Sie entheben jedoch keinesfalls von der Verpflichtung zur termingemäßen, vertraglichen Zahlung des Rechnungsbetrages. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, dann nehmen wir die fehlerhafte Ware zurück und leisten kostenlosen Warenersatz oder ersetzen den Minderwert in bar, jedoch nur in Originalverpackung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wegen mangelhafter Teillieferungen kann der Besteller keine Forderungen bezüglich der übrigen Teilmengen ableiten. Rücksendungen werden nur nach vorausgegangener Verständigung und bei frachtfreier Zusendung angenommen. Der Mängelanspruch verfällt spätestens 1 Monat nach Ablehnung der Mängelrüge durch uns. Es ist Ihnen nicht erlaubt, ohne unsere vorherige Zustimmung, Verbesser- oder Änderungsarbeiten an Dritte, mit Angaben unserer Firma zur Bezahlung zu geben.
  9. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte 
    Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der Ö- und DIN-Normung bzw. der sonstigen einschlägigen Bestimmungen oder im Umfang der herrschenden Übung zulässig. Falls hinsichtlich der Güte der Ware keine besonderen Vorschriften gemacht wurden, liefern wir handelsübliche Ware, ohne aber für eine bestimmte Beschaffenheit Gewähr zu leisten.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei „Nicht Einhaltung“ der Zahlungsfrist stimmen Sie zu, unser Eigentum dem Abholer anstandslos zu übergeben. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmen, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  11. Preise
    Mangels besonderer schriftlicher Vereinbarungen fester Preise kommen die am Tage der Lieferungen maßgebenden Preise zur Berechnung. Sie gelten nur für diejenige Menge nach Stückzahl, Maß bzw. Gewicht, die in unseren Listen und Angeboten beigesetzt sind. Für kleinere Mengen ist die Berechnung auf anderer Grundlage vorbehalten. Offensichtlich irrtümliche Preise begründen keinen Berechnungsanspruch. Einwände gegen den Inhalt unserer Auftragsbestätigung müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich erfolgen, sonst gilt der Kaufvertrag in der von uns bestätigten Form. Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Ansichts- und Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 8 Tagen zurückgesandt sind, gelten als fest gekauft, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung erfolgt ist. Unsere Preise gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder auf Grund der geltenden einschlägigen Bestimmungen festgelegt ist, ab unserem Standort 9400 Wolfsberg, ausschließlich Verpackung.
  12. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, netto ohne Abzug, sofern nicht für gewisse Waren andere Zahlungsbedingungen festgelegt sind. Die Zahlung hat unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung zu geschehen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder uns erst nach Vertragsabschluss bekannt gewordene Umstände die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  13. Zahlungsverzug
    Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber neben bankmäßigen Verzugszinsen von mindestens 1% p.M. die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagetag Kapitalisierung Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
  14. Gerichtsstand
    Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
  15. Schlussbestimmung
    Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichts- und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist 9400 Wolfsberg.

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